PPL (A) NACH TEIL-FCL

Private Pilot License Inkl. Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge nach ICAO Standard

Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre, zum Erlangen der Lizenz 17 Jahre.


Das Tauglichkeitszeugnis Klasse II muss vor der ersten Praxisstunde ausgestellt werden und hat eine Gültigkeit bis zum vollendeten 40. Lebensjahr von 60 Monaten und bis zum vollendeten 50. Lebensjahr von 24 Monaten, ab dem vollendeten 50. Lebensjahr von 12 Monate.

DIE AUSBILDUNG

Die praktische PPL (A) Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden in einer Flugschule. Darin müssen mindestens 25 Stunden mit Lehrer, mindestens 10 Stunden Soloflugzeit und davon mindestens 5 Stunden Solo-Überlandflugzeit enthalten sein.


Die Ausbildung richtet sich hauptsächlich nach Ihrer Zeit. Unsere Fluglehrer schulen Werktags und am Wochenende (auch in den Wintermonaten bei geeignetem Wetter). Die PPL (A) Ausbildung in unserer Flugschule kann jederzeit begonnen werden.



Die Theorie umfasst die Fächer:

Aerodynamik

Allgemeine LFZ-Kunde (Technik)

Luftrecht

Meteorologie

Navigation

Betriebliche Verfahren

Flugleistung und Flugplanung

Die abschließende theoretische Prüfung findet beim Nds. Landesbehörde f. Straßenbau u. Verkehr statt.


Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Die jeweilige Berechtigung ist 24 Monate gültig.


Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Berechtigung nur dann ausüben, wenn er die entsprechenden Anforderungen der JAR-FCL erfüllt. (Flugzeiten innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung sind 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer der mindestens 1 Stunde dauern muss).


Fragen? Wir beantworten Sie gerne!

Share by: