NVFR BERECHTIGUNG

(NIGHT visual flight rules)
Die Nachtflug-qualifikation

Um mit einer Nachtflugausbildung beginnen zu können, müssen Sie im Besitz einer gültigen PPL-A- oder LAPL-A-Lizenz sein. Die Ausbildung umfasst praktische Nachtflugübungen mit und ohne Fluglehrer. Es erfolgt keine Prüfung vor einem Prüfungsrat, sondern die Befähigung wird von uns nach Abschluss der Ausbildung bei der zuständigen Behörde bestätigt.


Nach Sonnenuntergang ist noch lange nicht Schluss!


Mit der Nachtflug-Berechtigung können Sie auch bei Nacht fliegen.
Sie bietet Ihnen als Pilot eine höhere Flexibilität in Ihrer zeitlichen Planung und erhöht ebenfalls Ihre fliegerischen Fertigkeiten und Qualitäten.

Als Nacht wird in der Fliegerei die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Dämmerung am Abend und vor Beginn der bürgerlichen Dämmerung am Morgen bezeichnet. Die Dauer der bürgerlichen Dämmerung beträgt jahreszeitabhängig in unseren Breitengraden zwischen 40 und 50 Minuten, sodass die Nacht etwa 40 Minuten nach Sonnenuntergang beginnt und 40 Minuten vor Sonnenaufgang endet.


Auch das Flugzeug muss natürlich für den Nachtflug zugelassen sein und über die vorgeschriebenen Beleuchtungsanlagen und Fluginstrumente verfügen. Weiterhin müssen die Start- und Zielflugplätze über eine entsprechende Betriebsgenehmigung verfügen und zu den entsprechenden Zeiten geöffnet sein.

DIE FAKTEN

Seit dem 2019 ist die Nachtflugausbildung innerhalb von 6 Monaten zu absolvieren. Hierzu muss ein Ausbildungslehrgang bei einer DTO/ATO Flugschule absolviert werden, die u.a. die theoretische Einweisung in die Besonderheiten des Fliegens bei Nacht beinhaltet. Es sind 5 Flugstunden bei Nacht zu absolvieren,


  1. davon mind. 3 Ausbildungsstunden mit Fluglehrer,
  2. davon mind. 1 Ausbildungsstunde Überland-Navigation mit
    mind. 1 Überlandflug mit Fluglehrer von mind. 50 km

und mind. 5 Alleinstarts und Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand.


Eine Prüfung am Ende der Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.


Besonderheit für PPL Light (LAPL)-Inhaber


PPL Light (LAPL) Inhaber müssen vor Beginn der Nachtflugausbildung die grundlegenden Übungen “Fliegen nach Instrumenten”, die für die Erteilung der PPL-A erforderlich, aber nicht für die PPL Light (LAPL) Ausbildung vorgeschrieben sind, nachholen.


Wenn Sie also PPL Light (LAPL) Inhaber sind und mit dem Gedanken spielen, eine Zusatzqualifikation in Form der Nachtflugberechtigung zu erwerben, bereiten wir Sie in unserer Flugschule gerne fachmännisch darauf vor – lassen Sie sich von uns beraten!

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