PREISLISTE

STAND: 01.07.2023

Charterpreise &

Schulungspreise

CHARterbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung der o.g. Flugzeuge bzw. FI-Ressourcen ist ein jeweils gültiger Charter,- bzw. Schulungsvertrag. Ein Einweisungs- bzw. Checkflug mit FI/CRI ist für Neukunden der School4Pilot obligatorisch und versicherungsrechtlichvorgeschrieben.


Bitte beachten: Alle Flugzeuge unserer Flotte sind ausnahmslos mit “Glascockpits” (EFIS) ausgestattet. Sollte keine “Differenzschulung EFIS” im Flugbuch des Kunden vorhanden sein, so muss diese vor dem ersten Charter erfolgen. Dies kann im Rahmen des Einweisungsfluges sowie eines vorgeschriebenen Groundtrainings mit FI erfolgen.


Alle Preise gelten für Blockzeiten und verstehen sich inkl. Treibstoff und Öl sowie der zu dem Zeitpunkt der Anmietung/Schulung jeweils gültigen MwSt. Die Abrechnung der Blockzeiten sowie der Fluglehrerstunden erfolgen getrennt voneinander. 


Diese Zeiten werden nach erfolgter Schulung bzw. Einweisung, schriftlich vom Kunden bestätigt und entsprechend getrennt auf der Rechnung aufgeführt und zusammen abgerechnet.


Bei einem Charterzeitraum von einem ganzen Tag (Montag bis Freitag) beträgt die Mindestabnahme 2 Stunden abrechenbare Blockzeit. Am Samstag und Sonntag 3 Std. Das Verhältnis zwischen Buchungszeit und Blockzeit sollte 3:1 nicht unterschreiten, d. h. in 3 Stunden Buchungszeit sollte 1 Stunde Blockzeit entstehen.


Bei einer deutlichen Unterschreitung wird die Differenzzeit zu dem Verhältnis 3:1 mit einem Stundensatz von 50 Euro berechnet. Ergänzend gelten die Bedingungen gemäß unserer Charterverträge/FI-Charterverträge sowie der Student-Pilot Verträge.


Für alle Flugzeuge ist eine Halter-Vollkasko, Halter-Haftpflicht sowie eine Passagier-Haftpflichtversicherung in Form einer CSL-Deckung (Combined Single Limit) abgeschlossen.


Die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung beträgt 3.000 €. Außerdem besteht für alle Insassen eine Sitzplatz-Unfallversicherung. Alle Flugzeuge verfügen über Versicherungsschutz im Rahmen der Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.


Die Versicherung gilt für alle oben genannten Luftfahrzeuge. Geografischer Geltungsbereich: Europa inkl. Kanarische Inseln, sowie angrenzende Mittelmeerstaaten, gemäß den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbestimmungen.


Die Flugzeuge werden zu sämtlichen vorgeschriebenen Inspektionsintervallen in gewerblich lizensierten Werften (CAMO) gewartet.


Share by: